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BPatG, 16.08.2006 - 29 W (pat) 158/04 |
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- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 16.08.2006 - 29 W (pat) 158/04
Denn bei einer Wortmarke, die sowohl gehört als auch gelesen wird, ist bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit neben der schriftbildlichen auch die klangliche Wahrnehmung der Marke zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 99 - POST-KANTOOR).Zum einen ist fraglich, ob es sich bei der Einschränkung auf Waren zur Verpackung von Lebensmitteln bzw. von Getränken nicht lediglich um eine rein merkmalsbezogene Einschränkung handelt, die für die beteiligten Verkehrskreise nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 144 f. - POSTKANTOOR).
- BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 16.08.2006 - 29 W (pat) 158/04
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard m. w. N.).Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke u. a. dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
- EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 16.08.2006 - 29 W (pat) 158/04
Zum anderen ergibt sich aus der Registrierung ähnlicher oder selbst identischer Marken durch das Deutsche Patent- und Markenamt bzw. aus Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte, welche die Schutzfähigkeit angemeldeter Marken bejahen, auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots nach Art. 3 GG kein Anspruch auf Schutzgewährung für spätere Markenanmeldungen (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 ff., Rn. 62 - Henkel; BGH GRUR 1997, 537, 526 - Autofelge).
- EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
Auszug aus BPatG, 16.08.2006 - 29 W (pat) 158/04
Sie entspricht der Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 ff. - BioID). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 16.08.2006 - 29 W (pat) 158/04
Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke u. a. dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 16.08.2006 - 29 W (pat) 158/04
Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke u. a. dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard). - BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94
Lifting-Creme - LMBG - Irreführung
Auszug aus BPatG, 16.08.2006 - 29 W (pat) 158/04
Zum anderen ergibt sich aus der Registrierung ähnlicher oder selbst identischer Marken durch das Deutsche Patent- und Markenamt bzw. aus Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte, welche die Schutzfähigkeit angemeldeter Marken bejahen, auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots nach Art. 3 GG kein Anspruch auf Schutzgewährung für spätere Markenanmeldungen (…vgl. EuGH GRUR 2004, 428 ff., Rn. 62 - Henkel; BGH GRUR 1997, 537, 526 - Autofelge). - BPatG, 27.09.2000 - 29 W (pat) 242/00
Auszug aus BPatG, 16.08.2006 - 29 W (pat) 158/04
Mit dieser Bedeutung ist er in Zusammensetzung mit einer Sachangabe gebräuchlich, um eine Kombination verschiedener Funktionalitäten zum Ausdruck zu bringen, z. B. Kombimöbel, Kombischlüssel, Kombiwagen, Kombizange (vgl. BPatG 29 W (pat) 242/00 - CombiCall).